Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Kraftfahrzeugsachverständigenbüro Schäfer-Schmidt.
1. Geltung der Bedingungen: Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
2. Auftragserteilung: Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.
Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zulasten des AN.
3. Vollmacht: Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
4. Zahlungsbedingungen: Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar binnen 30 Tagen nach Gutachtenerhalt fällig. Ein Versand der Gutachten erfolgt auf normalem Postweg. Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben.
Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
5. Sachverständigenhonorar: Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen. Die Honorartabelle des AN kann in den Geschäftsräumen des AN eingesehen werden. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.
Bei zu vereinbarender Abrechnung auf Stundenbasis wird ein Verrechnungssatz von 120 € pro Stunde plus Nebenkosten in Rechnung gestellt.
Sämtliche aufgeführten €-Beträge verstehen sich immer zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6. Rechnungsprüfungsberichte/Nachbesichtigung Rechnungsprüfungsberichte, Stellungnahmen zu Prüfberichten und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden nach Stunden zzgl. Nebenkosten abgerechnet.
Die für den Hauptauftrag vom AG: Unterschriebene Abtretungserklärung gilt für alle daraus folgenden Aufträge.
7. Stornierung/Widerrufsrecht: Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit 25 € zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und sind unmittelbar fällig.
Für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge hat der AG eine Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen und unterschrieben.
8. Gutachtenerstellung: Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in zweifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Digitallichtbildsatz und einem Duplikat mit einem Digitallichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat mit Digitallichtbildsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN.
Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschaden entsprechen den Richtlinien des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V.) und der GTÜ.
9. Gutachtenversand: Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.
10. Haftung: Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.
11. Anwendbares Recht: Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
Die notwendigen Informationen entsprechend der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DienstleistungsInformationspflichten-Verordnung – DL-InfoV – vom
(12.03.2010) sind in den Büroräumen des Sachverständigenbüros jederzeit einsehbar. Auf Wunsch übersendet das Sachverständigenbüro die Informationen dem Auftraggeber.
Ferner sind die Informationen auch auf der Homepage des Sachverständigenbüros abrufbar.
13. Gerichtsstand/Schlussbestimmung: Als Gerichtsstand gilt der Sitz des AG, soweit rechtlich zulässig.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Anlagen – Pflichtangaben gemäß DL-InfoV